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Mehr als nur Begleiter – der Assistenzhund und die AHUNDV (Assistenzhundeverordnung)

Thinking Dog

Mehr als nur Begleiter – der Assistenzhund und die AHUNDV (Assistenzhundeverordnung)

Was das BGG und die Assistenzhundeverordnung (AHundV) wirklich für Mensch und Hund bedeuten

Es ist ein stilles Zusammenspiel: Ein Mensch, der Unterstützung braucht – und ein Hund, der sie schenkt.
Doch hinter diesem besonderen Team steckt weit mehr als Training, Liebe und Vertrauen. Seit der Einführung der Assistenzhundeverordnung (AHundV) und der gesetzlichen Verankerung im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gibt es endlich einen klaren Rahmen, der festlegt, wer Assistenzhund ist – und was das bedeutet.

In der Podcastfolge mit Isabell Lauenstein und Anita, beide erfahrene Trainerinnen und Dozentinnen im Assistenzhundebereich, wird deutlich: Diese neuen Regelungen bringen nicht nur Pflichten, sondern auch neue Chancen – für Hunde, Halter:innen und das gesellschaftliche Verständnis von Inklusion.


1. Recht auf Teilhabe – auch mit Hund

Die Grundlage findet sich in § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG):
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, sich mit ihrem anerkannten Assistenzhund in öffentlich zugänglichen Bereichen frei zu bewegen.
Das umfasst Behörden, Verkehrsmittel, Bildungseinrichtungen, Arztpraxen und Geschäfte.

„Assistenzhunde haben besondere Zugangsrechte – und das ist wichtig, weil sie Menschen echte Teilhabe ermöglichen.“

Doch dieses Recht gilt nur, wenn der Hund nach der AHundV geprüft und zertifiziert wurde.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Tiere sowohl gesundheitlich als auch verhaltensbiologisch geeignet sind – und dass sie sicher und stressfrei im Alltag arbeiten können.


2. Die AHundV: Struktur für Vertrauen

Die Assistenzhundeverordnung (AHundV) legt erstmals detailliert fest,

  • welche Anforderungen an Assistenzhunde und Halter:innen gestellt werden,

  • wie Ausbildung und Prüfung ablaufen,

  • und wer zertifizieren darf.

Sie regelt außerdem den gesamten Lebenszyklus des Hundes – von der gesundheitlichen Eignung über die Kennzeichnung bis hin zur Nachprüfung.
Das Ziel: Transparenz und Qualitätssicherung.

„Damit die Hunde langfristig Zeit haben und nicht gepusht werden – man muss das nicht alles in den ersten 16 Wochen erledigen.“

Dieser Satz aus dem Podcast trifft den Kern der AHundV:
Sie gibt Raum für Entwicklung.
Die Spezialausbildung beginnt frühestens mit 15 Monaten, und das ist kein Zufall.
Denn ein Hund, der Menschen sicher durch Alltag und Krisen führt, muss erst selbst Stabilität erfahren.


3. Der Gesundheitscheck: Verantwortung in Zahlen und Fakten

Kaum ein anderer Punkt sorgt derzeit für so viel Gesprächsstoff in der Community wie der verpflichtende Gesundheitscheck.
Er ist teuer, aber notwendig – und in der AHundV in Anlage 1 präzise definiert.

Dazu gehören:

  • Orthopädische Beurteilung (Hüft- und Ellbogendysplasie, Patellaluxation)

  • Neurologische und sensorische Tests (Sehen, Hören, Reflexe)

  • Blut-, Urin- und Kotuntersuchungen

  • Röntgenbilder, Gangbildanalyse und Beweglichkeitsprüfung

Die Kosten schwanken stark – von etwa 600 bis 2500 Euro, je nach Praxis, Facharzt und Region.
Viele Tierärzte haben mit diesem Umfang noch wenig Erfahrung; es lohnt sich also, spezialisierte Kliniken oder Hochschulambulanzen zu kontaktieren.

Ein positives Attest ist nicht nur Voraussetzung für die Ausbildung – es ist ein ethisches Bekenntnis:
Kein Hund soll unter Schmerzen oder körperlichen Einschränkungen arbeiten müssen.


4. Zwischen Anspruch und Alltag: Grunderziehung als Fundament

Während das BGG die rechtliche Teilhabe regelt, sorgt die AHundV dafür, dass diese Teilhabe praktisch lebbar ist.
Dazu gehört vor allem die Grunderziehung – ein Punkt, den Isabell und Anita besonders betonen.

„Grunderziehung ist nicht nur Sitz und Platz – sie ist das Fundament, auf dem Vertrauen wächst.“

Die Verordnung schreibt vor, dass ein Assistenzhund

  • umweltsicher sein,

  • in Menschenmengen gelassen bleiben,

  • sich im öffentlichen Raum angemessen verhalten

  • und verschiedene Verkehrsmittel souverän nutzen kann.

Diese Kompetenzen sind keine Prüfungspunkte – sie sind Ausdruck von Beziehung, Zeit und Geduld.
Denn ein Hund, der ruhig bleibt, wenn die Welt laut wird, hat vor allem eines gelernt: sich auf seinen Menschen zu verlassen.


5. Chippflicht, Registrierung und Verantwortung

Ein Detail, das oft übersehen wird, aber in § 7 AHundV festgeschrieben ist:
Jeder Assistenzhund muss gechippt und registriert sein.
Das dient nicht nur der Identifikation, sondern auch dem Tierschutz – falls der Hund einmal verloren geht oder im Ernstfall überprüft werden muss.

Die Registrierung wird bereits beim Gesundheitscheck kontrolliert.
Ein kleiner technischer Schritt – aber ein großer Baustein in Sachen Verantwortung und Nachvollziehbarkeit.


6. Warum die AHundV mehr ist als Bürokratie

Manche kritisieren den bürokratischen Aufwand, die Kosten oder den zeitlichen Rahmen.
Doch wer genauer hinsieht, erkennt:
Die AHundV schafft Vertrauen – zwischen Mensch, Hund und Gesellschaft.

Sie sichert Qualität, schützt Hunde vor Überforderung und Halter:innen vor rechtlicher Unsicherheit.
Und sie trägt dazu bei, dass Assistenzhunde endlich als das gesehen werden, was sie sind:
Teilhabe-Partner auf vier Pfoten.


Fazit: Ein Gesetz, das Verantwortung lehrt

Die AHundV und das BGG sind keine Hürden – sie sind Leitplanken für ein faires, respektvolles Miteinander.
Sie erinnern uns daran, dass Assistenzhunde keine Werkzeuge sind, sondern fühlende Wesen, die Großes leisten.
Und dass jeder, der mit ihnen arbeitet oder lebt, Teil eines größeren Gedankens ist:
Hilfe ist kein Akt der Gnade, sondern gelebte Inklusion.


Quelle: YouTube: Anita & Isabell – Assistenzhundeverordnung und rechtliche Rahmenbedingungen